Massenvernichtungswaffe?

Copyright: CC Airman Magazine (https://secure.flickr.com/photos/airmanmagazine/6792680556)Ein Kampfflugzeug vom Typ A-10 Thunderbolt, genannt warthog, Warzenschwein (Foto: CC Airman Magazine)

Asaf Duraković, ein ehemaliger Oberst der US-Armee, untersuchte als Chef der Nuklearforschung des Pentagons zwölf Jahre lang gesundheitliche Langzeitschäden durch Uranmunition. Duraković wurde gefeuert, als er seine Forschung fortsetzen wollte, obwohl das Pentagon sie für beendet erklärt hatte. Als er seine Ergebnisse veröffentlichen wollte, wurde Duraković auf die „Schwarze Liste“ der US-Armee gesetzt, auf der „feindliche Kollaborateure“ landen. Die NATO hatte sich im November 2001 festgelegt: Einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Uranmunition und gesundheitlichen Schäden gebe es nicht.

Dennoch diskutieren die Vereinten Nationen (UNO) bis heute eine Ächtung von Uranmunition, da sie unter Artikel 35 des ersten Zusatzprotokolls der IV. Genfer Konvention zum Schutz von Zivilpersonen fallen könnte. Dieses verbietet, „Waffen, Geschosse und Material sowie Methoden der Kriegsführung zu verwenden, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen.“

Ebenfalls zu prüfen ist, ob das bei der Explosion entstehende Uranoxid unter das Genfer Giftgasprotokoll und die Chemiewaffenkonvention fällt. Welche Auswirkungen dies für den Einsatz von Uranmunition im Kosovo hat, ist jedoch unklar. Die NATO hatte bei den Verhandlungen mit Milošević und der UÇK vor der Intervention im Kosovo unter anderem folgenden Passus in den damals geheimgehaltenen Anhang B des Abschlussdokuments festschreiben lassen: „Die Nato und das Nato-Personal genießen Immunität gegen Ansprüche jedweder Art, die aus den Aktivitäten bei der Ausführung der Operation erwachsen. Die Nato wird jedoch Ansprüche auf freiwilliger Basis regeln.“