Das deutsche Verteidigungsministerium führte seit 1968 Aktenvermerke über Uranmunition und stand im engen Austausch mit der US-Armee, die Munition mit abgereichertem Uran (depleted uranium, DU) seit den Sechzigern erforschte.
Die Bundeswehr selbst ließ die panzerbrechende Wunderwaffe ab 1970 durch die Rüstungssparte des Unternehmens Rheinmetall erforschen, später auch durch die Firmen Dynamit Nobel und Diehl. Bereits 1974 dokumentierte die Hauptabteilung Rüstung „Nachteile“ der DU-Munition, darunter „die Strahlungsaktivität mit langer Halbwertzeit“ sowie „das Problem der Abfallbeseitigung.“
Mitte der Achtzigerjahre lagen den Militärs mehrere interne Berichte über mögliche Gefährdungen durch DU-Munition vor. Ab 1981 lagerte die US-Armee ihre DU-Munitionsbestände auch in Deutschland.
Ein Experte der Technischen Schule der Luftwaffe warnte 1982: „Schießversuche mit Uran-Hartkerngeschossen im Freien und Kampftätigkeiten stellen eine primäre Gefahrenquelle für die Wasserqualität in dem betreffenden Gebiet dar.“ Pläne für die Herstellung von Urangeschossen in Deutschland wurden Mitte der Achtzigerjahre verworfen, da diese angesichts der Proteste der Friedensbewegung gegen die NATO-Aufrüstung „nicht durchzusetzen" schienen.
1987 schließlich entschied sich die Bundeswehr „aus ethischen Gründen“ gegen DU-Munition in den eigenen Arsenalen. Stattdessen griff man auf speziell gehärtetes Wolfram zurück, ebenfalls ein Schwermetall – die teure Alternative zum massenhaft anfallenden Abfallprodukt DU.
Die Bundeswehr beteiligte sich dennoch bis in die Neunziger an Tests anderer NATO-Staaten. Auch in Deutschland wurde mehrfach DU-Munition verschossen. Einer dieser streng geheim gehaltenen Tests wurde 1983 auf dem Truppenübungsplatz Munster in der Lüneburger Heide durchgeführt. Ein beteiligter Panzerschütze klagte auf Wehrdienstentschädigung, nachdem er zwei Jahre nach den Übungen an Krebs erkrankte. Vor Gericht wurden einige der bei den Übungen verwendeten Granathülsen sowie Urin- und Haaranalysen des Soldaten hinzugezogen. Sowohl in den Hülsen als auch im Körper des Mannes fand sich Uran 236 – ein künstliches Isotop, das in der Natur nicht vorkommt und erst bei der Wiederaufbereitung atomarer Brennstäbe entsteht. Bei den verwendeten Geschossen handelte es sich somit nachweislich um eine besondere Variante der DU-Munition, die auch schon in Kriegsgebieten gefunden wurde. Nachdem die Klage zunächst abgewiesen worden war, befand ein Landessozialgericht im November 2008, die Bundeswehr habe die Richter in früheren Verhandlungen getäuscht. Als in dem neu aufgerollten Prozess eine Entschädigungszahlung festgelegt wurde, war der Kläger bereits dem Krebs erlegen.
Rheinmetall nimmt seit 2007 erneut „als Beobachter“ an Versuchen mit DU-Munition in den USA teil. Im Bundestag stellte Die Linke zuletzt 2012 einen Antrag auf Ächtung von Uranmunition.